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Keimbahntherapie Mukovizidose
 
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Jean



Anmeldungsdatum: 19.11.2008
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 11. Jan 2009 20:03    Titel: Keimbahntherapie Mukovizidose Antworten mit Zitat

Für eine Hausaufgabe sollen wir eine mögliche Vorgehnsweise in der Keimbahntherapie schildern, um die Mukovizidose bei nachfolgenden Generationen auszuschließen.

Paare mit einer erblichen Krankheit, wie zum Beispiel Mukovizidose, lassen ihre Keimzellen, also Eizelle und Samen, im Labor vereinen, welche dann auf das Mukovizidose-Gen getestet werden. Nur die gesunden Embyronen werden anschließend eingepflanzt. Denkbar wäre es aber auch, das defekte Gen durch ein gesundes zu ersetzen, also die betreffenden falsch codierten DNA-Sequenzen durch die richtige auszutauschen. Durch diesen Eingriff verändern sich alle Zellen im Organismus und werden an die nächste Generation weitergegeben, somit wurde das Mukovizidose auslösende Gen entfernt und tritt in der Nachkommenschaft nicht weiter auf.


Was würdet ihr verändern bzw hinzufügen? Danke schon einmal im Voraus!!!
PaGe
Moderator


Anmeldungsdatum: 19.03.2007
Beiträge: 3549
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 11. Jan 2009 23:05    Titel: Antworten mit Zitat

Ich würde die beiden Methoden stärker trennen.
Das Screenen der Embryonen führt man bereits durch. Die Gen-Therapie ist mE aber noch Utopie.

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Die deutsche Rechtschreibung ist Freeware, du darfst sie kostenlos nutzen. Aber sie ist nicht Open Source, d. h., du darfst sie nicht verändern oder in veränderter Form veröffentlichen.
chefin
Organisator


Anmeldungsdatum: 28.04.2004
Beiträge: 1549
Wohnort: Oberhausen

BeitragVerfasst am: 12. Jan 2009 17:50    Titel: Antworten mit Zitat

Aber beide Methoden sind in Deutschland nicht erlaubt.
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Wissen ist Macht, Nichtwissen macht machtlos
Kullerbirne



Anmeldungsdatum: 04.01.2009
Beiträge: 49
Wohnort: NRW, Ruhrgebiet

BeitragVerfasst am: 12. Jan 2009 18:35    Titel: Antworten mit Zitat

@chefin
Warum nicht erlaubt? Bei jeder regulären künstlichen Befruchtung werden gleich mehrere Embryonen angelegt. Es darf auch schon selektiert werden, beispielsweise wenn die Wahrscheinlichkeit für Brustkrebs auf Grund der Familiengeschichte sehr hoch ist, werden die Embryonen darauf untersucht und nur die ohne diese Anlage eingepflanzt - auch in Deutschland.

Nicht gebrauchte Embryonen werden dann für 80 Jahre in Stickstoff eingefroren (das ist das Alter welches man ihnen 'gönnt') und dann weggeschmissen.

Das einzige was man mit Embryonen in Deutschland nicht tun darf ist sie klonen oder Stammzellen entnehmen.
matjes



Anmeldungsdatum: 20.12.2007
Beiträge: 82

BeitragVerfasst am: 12. Jan 2009 18:43    Titel: Antworten mit Zitat

Hi,
das mit der Aussortierung weiß ich nicht wie das geregelt ist.

Die Keimbahntherapie jedoch, also das verändern von Genen und dann das einpflanzen von diesen totipotenten Zellen ist auf jeden Fall verboten.
Erglaub ist in Deutschland nur die somatische Gentherapie (welche keinen Einfluss auf die Nachkommen hat).
Karon
Organisator


Anmeldungsdatum: 06.11.2004
Beiträge: 2344
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 12. Jan 2009 20:33    Titel: Antworten mit Zitat

@ Kullerbirne:
Kullerbirne hat Folgendes geschrieben:
Es darf auch schon selektiert werden, beispielsweise wenn die Wahrscheinlichkeit für Brustkrebs auf Grund der Familiengeschichte sehr hoch ist, werden die Embryonen darauf untersucht und nur die ohne diese Anlage eingepflanzt - auch in Deutschland.


Dem ist meines Wissens nach in Deutschland nicht so!
Es darf hier nicht auf bestimmte Gene hin selektiert werden.

http://www.spiegel.de/wissenschaft/mensch/0,1518,600419,00.html
http://www.zeit.de/online/2008/52/baby-ohne-brustkrebs-gen

_________________
Wie poste ich falsch?
Nachdem ich Google, die FAQs & die Boardsuche erfolgreich ignoriert habe, erstelle ich 2-5 neue Themen in den falschen Unterforen mit kreativem Titel & undeutlichem Text, unter denen sich jeder etwas anderes vorstellen kann.
chefin
Organisator


Anmeldungsdatum: 28.04.2004
Beiträge: 1549
Wohnort: Oberhausen

BeitragVerfasst am: 13. Jan 2009 16:20    Titel: Antworten mit Zitat

Nein, die sog. PID ist in Deutschland verboten. Was erlaubt ist, sind Fruchtwasseruntersuchungen. Wenn sich dabei eine schwerwiegende Erkrankung des Embryos festgestellt wird, darf aus medizinischen Gründen abgetrieben werden.
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Kullerbirne



Anmeldungsdatum: 04.01.2009
Beiträge: 49
Wohnort: NRW, Ruhrgebiet

BeitragVerfasst am: 13. Jan 2009 16:47    Titel: Antworten mit Zitat

Wofür dann die größere Anzahl (mit anschließendem wegwerfen) bei künstlicher Befruchtung? Es geht dabei ja nicht um die 85% fehlgeschlagenen Befruchtungen im Glas sondern um die 'gesunden' (scheinbar darf man das ja nicht testen) Embryonen.
Warum werden die dann produziert?
PaGe
Moderator


Anmeldungsdatum: 19.03.2007
Beiträge: 3549
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 13. Jan 2009 17:43    Titel: Antworten mit Zitat

Der Erfolg der Einnistung der Embryonen in die Gebärmutterschleimhaut ist sehr gering. Aus diesem Grund setzt man in der Regel auch 3 Embryonen ein, von denen häufig (wenn überhaupt) nur eins sich einnistet und bis zum Fetus heranwächst. Und wenn es nicht klappt, hat man noch einige Embryonen, die man später einsetzen kann. Schließlich ist die "Gewinnung" von Eizellen nicht so einfach.
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Jean



Anmeldungsdatum: 19.11.2008
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 13. Jan 2009 20:23    Titel: Antworten mit Zitat

Meines Wissens nach ist die Gen-Therapie, also die Keimbahntherapie in Deutschland verboten.

Ich habe es nochmal überarbeitet, hoffe auf eure Meinungen!

Paare mit einer erblichen Krankheit, wie zum Beispiel Mukoviszidose, lassen ihre Keimzellen, also Eizelle und Samen, im Labor vereinen, welche dann auf das Mukoviszidose-Gen getestet werden. Man macht das einfach sooft, bis in einer Ansammlung von Zellen die entsprechende Mutation nicht vorliegt. Den nimmt man dann. Dabei ist zweierlei zu bedenken: Die Zellen, die man untersucht, werden dabei verbraucht. Es wird eine andere Zelle aus dem gleichen Embryo eingepflanzt. Diese trägt höchstwahrscheinlich nicht das mutierte Allel, ganz ausschließen lässt sich ein Mosaik oder eine Neumutation aber nicht. Zweitens gibt es noch zahlreiche andere Dinge, die trotzdem schief gehen können: Eine andere Mutation in einem anderen Gen kann vorliegen (man kann nicht alles testen) oder aber es kommt zu einer Mutation nach der Implantation. Das ist also nur für dieses eine Merkmal sicherer als eine normale, risikolose Empfängnis. Nur die auf Mukoviszidose getesteten gesunden Embyronen werden anschließend eingepflanzt, dabei spricht man aber eher von einer Selektion denn einer Keimbahntherapie.
Denkbar wäre es aber auch, das defekte Gen durch ein gesundes zu ersetzen, also die betreffenden falsch codierten DNA-Sequenzen durch die richtige auszutauschen. Durch diesen Eingriff verändern sich alle Zellen im Organismus und werden an die nächste Generation weitergegeben, somit wurde das Mukoviszidose auslösende Gen entfernt und tritt in der Nachkommenschaft nicht weiter auf. Hier muss die „Korrektur“ in den Keimzellen oder in einem schon gewachsenen Organismus in allen Körperzellen vorgenommen werden. Diese Vorgehensweise ist als Keimbahntherapie zu bezeichnen, da die Keimzellen von Mutter und/oder Vater verändert werden, bevor sie sich zur Zygote vereinigen.


Zuletzt bearbeitet von Jean am 13. Jan 2009 23:24, insgesamt einmal bearbeitet
scheng



Anmeldungsdatum: 16.06.2006
Beiträge: 209

BeitragVerfasst am: 13. Jan 2009 22:48    Titel: Antworten mit Zitat

Embryonen sind keine Zellhaufen.

Wenn man in einer Zelle ein defektes Gen austauscht (geht das denn? Ein neues einschleusen vielleicht, aber einschleusen?), sind die anderen Zellen des Embryo natürlich weiter defekt. Einen wesentlichen Effekt wird das nicht haben.

Scheng

Frage an die Moderatoren: Das Bezeichnung "Neger" wird hier angemahnt, ohne daß der geringste rassistische Hintergrund imText vorliegt. Die Benennung eines werdenden Menschen mit "Zellhaufen" ist aber erlaubt?
gutenmorgenjan



Anmeldungsdatum: 02.01.2009
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 14. Jan 2009 00:07    Titel: Antworten mit Zitat

Man kann ein defektes Gen austauschen....aber ob das im menschlichen Embryo so einfach geht ist eine andere Frage.

Da ist Selektion entstandener Embryonen technisch einfacher.
Dies ist zwar in Deutschland verboten, aber man kann bei einer gravierenden Schädigung des werdenden Kindes auch nach dem dritten Monat abtreiben, wenn die seelische Belastung der Mutter bei Austragung des Kindes nachgewiesen wird, was anscheinend nicht so schwer ist. Dann kann die Mutter ein neues Kind empfangen.
Dieses Verfahren ist zwar nicht so einfach wie das Brustkrebs-Beispiel, kommt aber letzten Endes auf dasselbe raus.


P.S.: Rechtlich gesehen ist der menschliche Embryo erst ab der zwölften Woche ein juristisches Wesen, sonst wäre Abtreibung rechtlich nicht möglich. Damit kann man rechtlich einen Embryo als "Zellhaufen" bezeichnen....in wie weit dies unserem ethischen Empfinden entspricht, steht auf einem anderen Blatt.

Gruß
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