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matti
Anmeldungsdatum: 01.08.2007 Beiträge: 3
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Verfasst am: 01. Aug 2007 23:34 Titel: Kornblume unter Naturschutz - Herbarium? |
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hallo erstmal,
also ich hab folgendes Problem, und zwar hab ich eine normale Kornblume gepresst um sie in mein Herbarium mit rein zu machen!doch jetzt hab ich auf mehreren Internetseiten gelesen,dass sie unter Naturschutz steht,doch auf wikipedia und im "Rothmaler - Exkursionsflora von Deutschland", unserem Pflanzenbestimmungsbuch,welches wir von der Schule gekriegt haben steht nichts von Naturschutz!
Weiß jmd. was genaueres?kann ich die Pflanze für mein Herbarium nehmen? |
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matti
Anmeldungsdatum: 01.08.2007 Beiträge: 3
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Verfasst am: 03. Aug 2007 14:34 Titel: |
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weiß denn keiner einen rat,oder hat noch jemand ne idee welche bodenabhängigen Pflanzen,wie z.B. Anzeiger für basischen Boden,... ich sonst noch sammeln könnte? |
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Noctu Organisator
Anmeldungsdatum: 04.02.2005 Beiträge: 1429 Wohnort: Rheinland-Pfalz
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Verfasst am: 03. Aug 2007 20:11 Titel: |
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Hallo matti !
In Lüder "Grundkurs Pflanzenbestimmung" sind als typische Zeigerpflanzen für kalkreichen Boden folgende Pflanzen aufgeführt:
Sichelklee ( Medicago falcata )
Kleiner Wiesenknopf ( Sanguisorba minor )
Sommer-Adonisröschen ( Adonis aestivalis )
Wimper-Perlgras ( Melica ciliata )
Feld-Rittersporn ( Consolida regalis )
Vllt. hilft dir das weiter ...
Gruß
N. |
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matti
Anmeldungsdatum: 01.08.2007 Beiträge: 3
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Verfasst am: 04. Aug 2007 20:22 Titel: |
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danke schonmal,aber das mit der kornblume interessiert mich schon?warum trifft man da auf solche widersprüche?neja ich hoff es weiß noch jmd. was,aber bitte nicht wundern wenn ich net reagier ich bin ab morgen im urlaub^^! |
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PaGe Moderator
Anmeldungsdatum: 19.03.2007 Beiträge: 3549 Wohnort: Hannover
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Verfasst am: 06. Aug 2007 10:29 Titel: |
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Ich finde diese Seite recht informativ:
http://www.blattform.de/Abfragen/flora_detail.idc?FID=344
Die Pflanze steht somit noch nicht im Bundes-Artenschutzgesetz, sondern nur auf der Liste von Hamburg, Niedersachsen und Bremen. Ich weiß jetzt nicht, welchen Stellenwert die Roten Listen der Länder juristisch haben, denke aber dass sie ähnlich hoch wie das Bundesartenschutzgesetz einzurodnen sind.
Wie kommt so etwas zu Stande? Naja, die Pflanzen haben womöglich immer weniger Standorte in den oben genannten Ländern, so dass ihre Population sinkt. In anderen Ländern kann das anders aussehen, so dass es noch nicht zu einer Bundes-einheitlichen Regelung gekommen ist. Das könnte jetzt auch nur noch eine Frage der Zeit sein.
Hier ist übrigens die Liste für NS/Br
http://cdl.niedersachsen.de/blob/images/C7276312_L20.pdf |
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